Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadtratsfraktion von CSU/Wasserburger Block beantragt, die Stadtverwaltung möge alternativ zu einer Freiflächensatzung auch ein Anreizkonzept zur ökologischen Gestaltung von Außenflächen erarbeiten und dem Bauausschuss zur weiteren Beratung vorlegen. Die Mitarbeit an der Erstellung einer Spielplatzsatzung wird von der Fraktion vollumfänglich mitgetragen.
Begründung:
Zentral, an erster Stelle steht der Eigentumsbegriff, der sich auch gemäß Art. 14 GG auf private Gärten und Grünflächen erstreckt. Wir erachten eine Satzung zur Gestaltung von Freiflächen als nicht verhältnismäßig. Zur Verhältnismäßigkeit: Eine Maßnahme (Satzung) ist dann verhältnismäßig, wenn deren Regelungen erforderlich, geeignet und angemessen im eigentlichen Sinn sind. Die Erforderlichkeit kann man hier schon in Frage stellen. Großflächige Steingärten, die mit der Satzung unter anderem verhindert werden sollen, sind im Gebiet der Stadt die absolute Ausnahme. Gegen kleinflächige Anlagen (3 bis 4 m²) dürfte dagegen nichts einzuwenden sein, weil diese Größenordnung sicher gestalterisch und auch ökologisch vertretbar ist und wahrscheinlich erst ab dieser oder ähnlicher Größe ein Verbot greifen wird.
Ziel wäre es, dass in der Stadt Wasserburg Anreize derart gesetzt werden, dass die Bürger selbst, aus freien Stücken ihre Gärten und Grünflächen ökologisch nachhaltig gestalten.
Die ökologischen Nachteile der Schottergärten, von der Bodenversiegelung über die Insektenfeindlichkeit und die fehlende abkühlende Funktion wie bei Grünflächen, sind unumstritten. Als Vorteil der Steinflächen werden aber auch häufig der bequeme, da pflegeleichte Unterhalt der Flächen, und ästhetische Argumente angeführt. Hier wird es schwierig, Gut und Böse zu unterscheiden: ein sog. Steingarten kann auch ein anerkanntes Biotop für Reptilien wie Eidechsen oder Blindschleichen werden.
Neben Schottergärten haben beispielsweise auch das Aufbringen von blühpflanzenfreien Rollrasen oder der Einsatz von Mährobotern und Laubbläsern negative ökologische Folgen, insbesondere mit Blick auf den Insektenerhalt. Daher macht es in unseren Augen wenig Sinn, mittels eines weiteren „bürokratischen Monsters“ Verbote auszusprechen, deren Kontrolle und mehr noch eine eventuelle Sanktionierung Stadt und Landratsamt vor Probleme stellen wird. Wir möchten auch davor warnen, dass eine derartige Satzung Nachbarschaftsstreitigkeiten regelrecht befeuern kann. Viel besser wäre es, das angestrebte Ziel, die ökologisch wertvolle Grünfläche, zu bewerben und ein Bewusstsein hierfür zu schaffen.
Um eine möglichst weitgehend ökologische Gestaltung der Außenflächen sicherzustellen, stehen für uns daher Beratung und Förderung an erster Stelle. Dies könnte mit Printmedien (z.B. ein Flyer oder die Neuauflage des sehr guten Ratgebers des Landkreises mit dem Titel „Das ökologische Haus im naturnahen Garten, alles über Planung, Anlage und Gestaltung“), dem Start einer Blühflächen-Offensive mit Verteilung von Samenpäckchen oder dem Angebot von kommunaler, finanzieller Förderung erfolgen. Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Gartenbauvereinen und dem BUND auf der Basis von Empfehlung, Unterstützung und Beratung sehen wir ebenfalls als zielführend.
Tritt die Stadt oder eine stadtnahe Stiftung als Vermieter bzw. Verkäuferin von Liegenschaften mit Grünanteil auf, so können sie Vorgaben über die Gestaltung der Grünflächen vertraglich festlegen.
Bevor neue Regelungen und Satzungen geschaffen werden, wollen wir anregen, andere Handlungsmöglichkeiten der Stadt Wasserburg auszuschöpfen. Sorgsam muss die Abwägung der Argumente von Ökologie und Klimaschutz sowie der Belange von Grundstückseigentümer und -besitzer erfolgen, immer mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen