Die sonst übliche eine Stimme gibt es bei der Kommunalwahl nur bei der Wahl des Landrats und des örtlichen Bürgermeisters.
Bei der Wahl des Rosenheimer Kreistags und bei der Wahl des Wasserburger Stadtrats hat jeder so viele Stimmen wie es in dem jeweiligen Gremium Sitze gibt.
- Im Fall des Rosenheimer Kreistags sind es 70 Stimmen,
- bei der Wahl der Wasserburger Stadträte sind es 24 Stimmen.
Mit dem so genannten „Listenkreuz“ kann eine Partei oder Wählergruppierung direkt angekreuzt werden. So fallen alle zu vergebenden Stimmen an diese eine Liste.
Die Wählerinnen und Wähler können aber auch kumulieren und panaschieren. Das heißt, sie können ihre Stimmen auf die Bewerber verschiedener Listen verteilen.
Darüber hinaus können sie ihren persönlichen Favoritinnen und Favoriten bis zu drei Stimmen geben mit dem Ziel, deren Positionen innerhalb der Liste zu verbessern (= "häufeln").
Wie wirkt sich ein Listenkreuz aus, wenn auch einzelne Kandidaten anderer Parteien angekreuzt werden? Wann wird ein Stimmzettel ungültig? Wann werden Stimmen "verschenkt"? Das Ergebnis wird sofort dargestellt. Fehleingaben werden ggf. erläutert. Es wird keine Stimme gespeichert oder gewertet. Probieren Sie es einfach aus!
Hier geht’s zum Probestimmzettel der Stadtratswahl...
und hier zum Probestimmzettel der Kreistagswahl...